Teilnahmebedingungen Presse 2024

Regeln zur Berichterstattung auf der Connichi für akkreditierte Pressevertreter

Hinweise zum Akkreditierungsprozess:

  • Eine vorherige Online-Akkreditierung über das Anmeldeformular auf connichi.de ist verpflichtend. Diese muss bis zum 1. September 2024 erfolgen.
  • Eine Akkreditierung muss jedes Jahr neu vergeben werden.
  • Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Deshalb behält sich die Connichi die Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor.
  • Eine Akkreditierung vor Ort ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  • Um sich als Presse auf der Connichi zu akkreditieren, muss einer der folgenden Nachweise erbracht werden:
    • Presseausweis von dju, DJV, BDZV, VDZ und VDS.
    • Aktueller Auftrag zur Berichterstattung über die Connichi durch die Chefredaktion des Mediums, für das berichtet werden soll. Bei freien Redakteuren und Fotografen ist dies zwingend notwendig.
    • Durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass Sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation und durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
    • Content Creator müssen das Online-Formular vollständig ausgefüllt werden und sich in einem Media Kit mit einen Nachweis über die Reichweiten der letzten 12 Monate (1 Jahr) vorstellen..
  • Wir unterstützen auch Content Creator aus der Community, die in Fan-Magazinen, in Blogs, Youtube, Twitch und Social Media Plattformen (Instagram, Tik Tok, …) über die Connichi redaktionell berichten möchten. Es gibt nur ein begrenztes Kontingent an Pressetickets für Creator. Um ein solches zu erhalten, muss eine redaktionelle Berichterstattung über die Connichi oder der Fanszene nachgewiesen werden.
  • Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Connichi von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Allgemeine Hinweise für Presse-Vertreter:

  • Akkreditierte Pressevertreter erhalten von der Connichi kostenfreien Zutritt in Form des Presseticket zur Veranstaltung.
  • Das Presseticket gilt für den gesamten Veranstaltungszeitraum (Freitag-Sonntag) und wird per E-Mail in PDF-Form zugestellt.
  • Mit dem Presseticket darf die Connichi ausschließlich zu den Öffnungszeiten betreten werden. Es gibt keinen extra Eingang für die Presse.
  • Pressevertreter haben keinen Zutritt zu den Backstage-Bereichen, den Bühnen oder den Aufenthaltsräumen des ehrenamtlichen Helfeteams.
  • Es gibt auf der Connichi keinen Aufenthaltsraum für Pressevertreter. Der Interviewraum darf nur während der vereinbarten Interviewzeiten zusammen mit dem Presseteam der Connichi genutzt werden.
  • Den Anweisungen des Connichi-Teams ist Folge zu leisten. 

Veröffentlichungen:

  • Wird ein Beitrag veröffentlicht, muss der Connichi ein Beleglink zugesendet werden.
  • Sollte keine Veröffentlichung erfolgen, behalten wir uns vor, im Folgejahr keine Akkreditierung zu vergeben.
  • Wir können Fotos von der Connichi zur Verfügung stellen: Bitte schreibt uns hierzu eine E-Mail an presse@connichi.de.

Foto- und Filmaufnahmen

  • Als Presse sind generell Foto- und Filmaufnahmen erlaubt. Sollten Einzelpersonen im Fokus stehen beachtet aber, dass in jedem Fall das Einverständnis zur Veröffentlichung eingeholt werden MUSS!
  • Bei Interviews und Aufnahmen mit Besuchenden: Stellt euch und euer Medium vor und überreicht ihnen eine Visitenkarte.
  • Foto- und Filmaufnahmen der Workshop/Vortrags-Programm, sowie von den Bühnen sind nur unter vorheriger Rücksprache mit dem Presseteam der Connichi möglich.   
  • Foto- und Filmaufnahmen dürfen den Besucherfluss, die Wegführung und die Sicherheit nicht behindern. Aufgrund der Fluchtweg-Bestimmungen sind jegliche stationären Hilfsmittel, wie z. B. Stative, Lichtaufbauten o. ä. einzuschränken und nur temporär und in begrenztem Umfang erlaubt.  
  • Es liegt im Ermessen des Connichi-Teams vor Ort zu entscheiden, ob Hilfsmittel entfernt werden müssen bzw. wo und über welchen Zeitraum diese eingesetzt werden können.
  • Die Connichi hat ein eigenes Dokumentationsteam/Foto- und Videoteam, erkennbar an farbigen Armbinden. Die Arbeit des Dokuteams darf in keiner Weise eingeschränkt oder behindert  werden. 
  • Den Anweisungen des Connichi-Teams ist Folge zu leisten. 

Hinweise zu Interviews mit unseren Ehrengästen

  • Interviews mit unseren Ehrengästen sind möglich. Für die Anfrage des Interviews wird ein Online-Formular erstellt, in dem weitere Details zum Interview abgefragt werden. 
  • Das Anmeldeformular wird über den Presseverteiler versendet.
  • Pro Medium sind max. zwei Interviews möglich.
  • Für japanische Ehrengäste stellen wir auf Wunsch Dolmetscher. (Deutsch/Japanisch)
  • Die Interviewfragen müssen bei japanischen Gästen vorab schriftlich eingereicht werden, damit sich unser Dolmetscher-Team vorbereiten kann.
  • Interviewslots sind auf 30 Minuten begrenzt, der Interviewraum kann erst 15 Minuten vor diesem Slot mit dem Presseteam betreten werden. Nach dem Interview ist darauf zu achten, den Raum schnellstmöglich wieder freizugeben.
  • Solltet ihr zu den Interviews zusätzliche Aktionen planen, z. B. Fotos, Autogramme und Geschenkübergaben, müssen diese im Vorfeld per Mail abgestimmt werden, damit Interviewpartner, Dolmetscher und Betreuer darüber informiert sind.
  • Sollen Autogramme oder signiertes Merchandise für Gewinnspiele etc. verwenden werden, muss dies auch vorher mit dem Presse-Team der Connichi geklärt sein.
  • Bei Interviews mit unseren Ehrengästen erwarten wir in jedem Fall eine Veröffentlichung. Sollte das Interview ohne Angaben von Gründen nicht veröffentlicht werden, behalten wir uns vor, das Medium im Folgejahr bei der Interviewvergabe nicht zu berücksichtigen.
  • Alle Interviews benötigen Freigabe der Gäste vor der Veröffentlichung. Bitte wendet euch dafür an presse@connichi.de

Es gilt die Hausordnung der Veranstaltung. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Connichi vor, die Akkreditierung zu entziehen und ihr Hausrecht auszuüben.

(Stand: 26. Januar 2024)

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