Kreativ-Markt Teilnahmebedingungen Stand: 27.02.2022 1. Allgemeine Informationen 1.1 Veranstalter Veranstalter und Rechtsträger ist der Animexx e.V.Brunhamstraße 21 81249 München Sitz: München, VR 16797 Registergericht: AG MünchenUStIdNr: DE228453533 Ansprechpartner für Stände auf dem Kreativ-Markt ist in erster Linie Herr Wolfgang Schütte oder eine von ihm zugewiesene Person Ansprechpartner. 1.2. Veranstaltung – Zeitpunkt Der Name der Veranstaltung ist „Connichi 2022“Zeitpunkt: 07. – 09. Oktober 2022 1.3. Veranstaltungsort Kongress Palais Kassel – StadthalleHolger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel 1.4. Öffnungszeiten 07.10.2022 von 14.00 bis 20.00 Uhr08.10.2022 von 10.00 bis 20.00 Uhr09.10.2022 von 10.00 bis17.30 Uhr 1.5 Standaufbau / Standabbau Aufbauzeiten für den 06.10.2022 hängen vom Belegungsplan der Halle ab und werden einige Wochen vor der Connichi per E-Mail kommuniziert. Aufbau07.10.2022 von 09.00 bis 12.00 Uhr Abbau09.10.2022 von 18.00 bis 22:00 Uhr 1.6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht: Erfüllungsort ist KasselGerichtsstand ist für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist München. Es ist deutsches Recht sowie der deutsche Text maßgebend. 1.7 Ansprüche der Kreativ-Markt Standinhaber: a) Mündliche Vereinbarungen, Genehmigungen und Nebenreden bedürfen Schriftform, sowie der expliziten Genehmigung des Veranstalters um Gültigkeit zu erlangen. Dies bezieht sich auch auf Änderungen sowie Vorbehalte auf den Anmeldeformularen (resp. In Verbindung damit). b) Alle etwaigen Ansprüche des Kreativ-Markt Standinhabers aus dem mit dem Veranstalter abgeschlossenen Vertrag, sowie außervertragliche Ansprüche, sind spätestens 10 Tage nach Veranstaltungsende schriftlich beim Veranstalter anzumelden. Unabhängig davon verjähren sie, wenn sie nicht vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend gemacht worden sind. c) Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen Verschlechterung oder Minderung der Mietsache verjähren innerhalb von 12 Monaten beginnend am letzten Tag der Veranstaltung. d) Der Veranstalter sowie der Kreativ-Markt Standinhaber halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Standhelfer sowie beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Vertragsverhältnisses hinaus. Sämtliche Informationen über personenbezogene Daten, die dem Kreativ-Markt Standinhaber, deren Standhelfern oder Dritten zur Erfüllung des Vertrages bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten über die Veranstaltung hinaus verwenden oder verwerten. 1.8 Salvatorische Klausel: Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hat auf ihren Fortbestand und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Für den betroffenen Teil ist eine neue Regelung vorzunehmen, die der ursprünglichen wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt. 2. Waren- und Verkaufsbedingungen 2.1 Rechtslage: a) Auf dem Connichi Kreativ-Markt dürfen ausschliesslich Produkte, die der Standinhaber und seine Helfer selbst gezeichnet, genäht, geschrieben oder gebastelt haben, verkauft werden. Dies schliesst auch Fotografien von selbst gemachten Cosplays ein, sofern eine entsprechende Erlaubnis des Fotografen eingeholt wurde. Idealerweise sollten ein thematischer Bezug zu Comics, Manga, Anime, Japan oder Asien vorhanden sein. Standinhaber und -helfer haben dabei geltendes Recht zu befolgen. b) Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Verbreitung, Ausstellung usw. durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verboten sind. Für diese ausgeschlossenen Werke darf auch nicht geworben werden. c) Dem Veranstalter ist es freigestellt, Standinhabern auf dem Connichi Kreativ-Markt den Verkauf von Waren auch ohne Nennung von Gründen zu verwehren. 2.2 Waffen: Waffen und Waffen-Replika jeglicher Art dürfen nicht verkauft oder ausgestellt werden, dies gilt insbesondere für Messer-, Stich-, und Hiebwaffen. 2.3 Fanart und Doujinshi: a) Der Verkauf von Fanart und Doujinshi, die Figuren aus anderen kommerziellen Werken enthalten, wird von seitens der Veranstaltung bei Privatpersonen toleriert. Allerdings dürfen Produkte dieser Art nur maximal 50% des Standsortiments und der Präsentationsfläche ausmachen. Ausserdem müssen die betreffenden Produkte entfernt werden, falls ein offizieller Lizenzinhaber der Originalvorlage darum bitten sollte. b) Augenscheinlich (auch teilweise) abgezeichnete Motive oder abgeschriebene Geschichten dürfen nicht verkauft werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese von kommerziellen Werken oder anderen Hobby-Künstlern kopiert wurden. c) Bei Verdacht der Nichteinhaltung der unter Punkt a) und b) genannten Vorgaben ist der Inhaber des Kreativ-Markt Standes dazu verpflichtet, diese Produkte auf Anweisung des Veranstalters oder einer von ihm weisungsberechtigten Person, aus dem Verkauf zu nehmen und diese für den restlichen Veranstaltungszeitraum von der Verkaufsfläche zu entfernen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Beschaffenheit der Ware obliegt die Entscheidung über den Verkauf dieser Ware beim Veranstalter. Bei wiederholter Zuwiderhandlung, hat der Veranstalter das Recht, den Stand unter Ausübung seines Hausrechts zu schließen und Standinhaber und -helfer von der Veranstaltung zu verweisen. 2.4 Verkauf von Lebensmitteln: Die Ausstellung und der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist auf dem Kreativ-Markt untersagt. 2.5 Verkauf von „Lucky-Bags“ Der Verkauf von „Lucky-Bags“/ „Überraschungstüten“ (im Folgenden L/Ü) und dem Sinne nach ähnlichen Produkten ist auf dem Kreativ-Markt unter folgenden Auflagen erlaubt: a) Es dürfen sich maximal 20 Tüten gleichzeitig auf der Präsentationsfläche des Standes befinden. b) Der Warenwert des Konvolutes an Produkten in den L/Ü muss mindestens 90% des Verkaufspreises der L/Ü betragen. c) Die L/Ü haben auf Anweisung hin geöffnet zu werden um einen möglichen Verstoß gegen die AGB prüfen zu können. Eine offene L/Ü ist zur Ansicht für die Kunden gut sichtbar aufzustellen. d) Sollten der Inhalt einer L/Ü gegen die AGB der Connichi 2020 verstoßen, wird davon ausgegangen, dass alle sich im Verkauf befindlichen L/Ü einen Verstoß gegen die AGB darstellen.Der Verkauf aller L/Ü ist in diesem Fall für die restliche Zeit der Veranstaltung untersagt. e) Bei wiederholter Zuwiderhandlung, hat der Veranstalter das Recht, den Stand unter Ausübung seines Hausrechts zu schließen und Standinhaber und -helfer von der Veranstaltung zu verweisen. 2.6 Jugendschutz: a) Gewalt verherrlichende und/oder pornografische Bücher und Einzelillustrationen in jedweder Form sowie „Adult“-Ware im Allgemeinen dürfen – auch in zensierter Form – nicht offen ausgelegt und nur verkauft werden, wenn sich der Kreativ-Markt Stand im Ab-18-Bereich befindet. Dies ist bei der Standbewerbung entsprechend anzugeben. b) Da das Alter der Besucher bereits am Eingang des Ab-18-Bereichs kontrolliert wird ist beim Verkauf der unter Punkt a) aufgeführten Punkte keine weitere Kontrolle notwendig. c) Sollten ausserhalb des Ab-18-Bereichs ein unter Punkt a) aufgeführtes Produkt verkauft werden, kann dies zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung führen. d) Der Verkauf von in den §§ 184a und 184b StGB bezeichneten Schriften wird durch den Veranstalter zur Anzeige gebracht. 2.7 Verkaufsverbot weiterer Waren: a) Zusätzlich zu den in Punkt 2.2 bis 2.6 genannten Waren und Erzeugnissen ist jeglicher Verkauf von Waren außerhalb der gemieteten Standflächen und Räumlichkeiten verboten. b) Sofern nicht mit dem Veranstalter anderweitig vertraglich vereinbart, ist der Verkauf von Eintrittskarten anderer Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. 3. Anmeldung 3.1 Wer darf sich für einen Standplatz auf dem Kreativ-Markt der Connichi bewerben? a) Deutsche und ausländische Privatpersonen, Vereine (nur mit Bezug zur Doujinshi- und Fanart-Szene) und Kleinunternehmer, sofern ausschliesslich Produkte aus eigener Herstellung verkauft werden. b) Privatpersonen und Kleinunternehmer, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen oder verkaufen. Wenn ein solches Verfahren nach der Meldung zur Connichi eröffnet wird, so ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 3.2 Die Standbewerbung: a) Die Bewerbung erfolgt vom 28. Februar bis einschliesslich zum 31. März 2022 über das Anmeldeformular für den Kreativ-Markt auf der Webseite www.connichi.de. b) Mit dem Absenden des Formulars auf der Anmeldeseite bestätigt der potentielle Standinhaber diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. c) Vorläufige, briefliche Bewerbungen, eventuell verbunden mit Reservierungswünschen, sind gegenstandslos, wenn sie nicht schriftlich vom Veranstalter bzw. dem zuständigen Organisator bestätigt wurden. d) Die Vergabe der Standplätze erfolgt sofern die Anzahl der Bewerber die Gesamtanzahl der zur Verfügung stehenden Standplätze überschreitet nach Ende der Bewerbungsphase im April 2022 mittels eines live-gestreamten Losungsverfahrens. Der genaue Termin der Übertragung wird nach Ende der Bewerbungsphase per E-Mail kommuniziert. Ausnahme bilden die bis zu 30 sicheren Standplätze, für die eine erhöhte Standgebühr erhoben wird. Diese werden nach Prüfung und Freigabe des aussagekräftigen Portfolios des Standplatz-Bewerbers nach Ende der Bewerbungsphase im April 2022 in Reihenfolge des Bewerbungseingangs vergeben so lange der Vorrat reicht. Ist das veranschlagte Kontingent aufgebraucht haben die überzähligen Interessenten die Möglichkeit, ihre Bewerbung in eine normale Verlosungsbewerbung umzuwandeln. Sind zum Ende der Bewerbungsphase noch Plätze aus dem sicheren Standplatzkontingent übrig, fallen diese an das reguläre Verlosungskontingent zurück. e) Der Veranstalter behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. f) Der Abschluss des Vertrages begründet für den Kreativ-Markt Standinhaber keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine Wünsche in Bezug auf Lage (nur für sichere Standplätze, wird nach Zusage der Standbewerbung per E-Mail erfragt) und Nachbarschaft nach Möglichkeit berücksichtigt. Je nach Waren/Leistungsangebot eines Standbetreibers behält sich der Veranstalter vor, die Lage des Standes auszurichten, bzw. zu variieren. g) Der Tausch von Ständen zwischen den zugelassenen Kreativ-Markt Standinhabern untereinander bedarf der vorherigen Einwilligung des Veranstalters. h) Vom Veranstalter gemietete Standflächen dürfen nicht an Dritte weitervermietet werden. i) Sollte der Kreativ-Markt Standinhaber seine Anschrift nach Genehmigung des Standes ändern, ist dies umgehend dem Veranstalter zu melden. Dies gilt auch bei Wechsel des Ansprechpartners. j) Jede Adressänderung muss unverzüglich angezeigt werden. 3.3 Ausstellerausweise/Händlerausweise: a) Für die Dauer der Veranstaltung stellt der Veranstalter dem Standinhaber ein personalisiertes Kreativ-Markt Standticket zur Verfügung. Auf Wunsch kann ein zusätzliches Ticket für Standhelfer erworben werden. Weitere Standhelfertickets sind Aufgrund der 2G+ Regelung nicht möglich. Die Tickets werden vor Veranstaltungsbeginn in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe eines Tickets an Dritte ist untersagt. b) Missbräuchlich von Dritten genutzte Kreativ-Markt-Tickets werden ersatzlos eingezogen. c) Der Verlust eines Kreativ-Markt Tickets ist umgehend dem Veranstalter zu melden, der Standinhaber haftet für alle durch verspätete Verlustmitteilung entstanden Schäden. d) Eventuell bereits gebuchte Connichi-Besuchertickets können gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro per E-Mail an tickets@connichi.de storniert werden. Alternativ ist auch ein Weiterverkauf des Besuchertickets möglich, sofern die Deadline für die Änderung des Namens des Ticketinhabers nicht überschritten wurde. e) Eine Namensänderung der Ticketinhaber (gilt auch für Standinhaber und -helfer-Tickets) ist bis zum 30. September 2022 möglich. 3.4 Werbung auf der Website und auf Aushängen vor Ort: a) Die Aufnahme des Standnamens in den Convention-Katalog ist obligatorisch; sie erfolgt kostenlos und ohne Haftung des Veranstalters für die Vollständigkeit sowie die Richtigkeit des Eintrages. b) Der Name wird aus dem entsprechend bezeichneten Datenfeld des Anmeldeformulars übernommen. Sollte der Eintrag dort nicht brauchbar oder nicht vorgenommen worden sein, behält sich der Veranstalter vor, den echten Namen des Standinhabers zu verwenden. Eine Haftung für unvollständige, unkorrekte Eintragungen ist ausgeschlossen. c) Für den besseren Ablauf werden Standnummern vergeben. Um letzte Änderungen zu vermeiden, werden diese erst kurz vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Diese Standnummern werden auch für die Veranstaltungsbroschüre und den darin enthaltenen Übersichtsplan sowie für div. Aushänge vor Ort verwendet. d) Kreativ-Markt Standinhaber haben bis zum 30. September 2022 die Möglichkeit, eine kleine Standanzeige über den Ihnen kommunizierten Webseiten-Zugang hochzuladen. Diese Anzeigen werden im Vorfeld der Veranstaltung auf der Website der Connichi und auch auf Aushängen vor Ort veröffentlicht. sofern diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. 3.5 Versicherung: a) Die Versicherung der von den Kreativ-Markt Standinhabern und -helfern eingebrachten Standausstattung, elektronischer Geräte und des Ausstellungsgutes/Verkaufsgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie Transportschäden auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort obliegt ausschließlich der Verantwortung der einzelnen Standinhaber und -helfer. b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung jeglicher Art für private Gegenstände der Kreativ-Markt Standinhaber und -helfer, wie z.B. Taschen, Koffer, Jacken, Mobiltelefone, usw. Sofern nötig, informiert der Veranstalter entsprechend die Polizei und die Versicherung. c) Der Standinhaber haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder der Veranstalter an dessen Stand auf dem Kreativ-Markt oder durch dessen Tätigkeit erleiden. 3.6 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen: Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen und ein solches vertragswidriges Verhalten trotz Mahnung fortgesetzt, so kann der Veranstalter den betreffenden Kreativ-Markt Standinhaber und seine Helfer von der Veranstaltung ausschließen, in besonders schweren Fällen auch von künftigen Veranstaltungen des Animexx. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstände entgegen gesetzlichen Verboten ausgestellt werden oder der Standinhaber oder dessen Helfer sich an der Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern. 3.7 Rücktritt und Nicht-Teilnahme: Nach erfolgreicher Losung oder Zusage des sicheren Standplatzes ist auch weiterhin ein Rücktritt von der Anmeldung möglich. Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits die Standmiete überwiesen worden sein, wird diese allerdings – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro – nur dann erstattet, wenn seitens des Veranstalters ein Ersatzmieter gefunden wurde. 4. Stand 4.1 Standinformationen: a) Standinhaber und -helfer sind verpflichtet, während der für sie geltenden Öffnungszeiten ihren Stand pausenlos zu belegen. b) Ein Abbau vor Beendigung der offiziellen Veranstaltungslaufzeiten ist nur nach Absprache und aus triftigen Gründen gestattet. c) Sollte ein Stand nach Beendigung der vorgegebenen Abbauzeit noch nicht geräumt sein, behält sich der Veranstalter vor, den Stand auf Kosten des Standinhabers zu räumen. d) Kann der Stand wegen unvorhergesehener Ereignisse seitens des Standinhabers oder -helfers nicht belegt werden, ist der Veranstalter umgehend zu informieren. e) Kreativ-Markt Stände, die am ersten Veranstaltungstag um 12.00 Uhr nicht belegt sind, können vom Veranstalter anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Standmiete wird ausgeschlossen. f) Jeder Stand bekommt eine eigene Standnummer. Diese wird kurz vor der Veranstaltung bekannt gegeben. 4.2 Aufbau- und Abbauzeiten: Standauf- und Abbauzeiten finden sich unter Punkt 1.5 4.3 Ausstattung der Stände: a) Die Kreativ-Markt Stände werden vom Veranstalter einheitlich zur Verfügung gestellt und beinhalten einen Tisch (Größe ca. 140 x 50 cm), ein bis zwei Stühle (sofern Standhelfer vorhanden sind), sowie ein Regal mit 3 Einlegeböden. b) Zur Ausstattung und Dekoration der Stände verwendete Stoffe und Materialien müssen flammenfest (B1) imprägniert sein. Dekorationen, welche die vom Veranstalter gestellten Regale und Tische beschädigen, sind nicht gestattet. c) Der Veranstalter kann für Schäden, welche durch die Benutzung der eigenen Standeinrichtung (inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht haftbar gemacht werden (siehe Punkt 3.5). d) Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter notwendigen Änderungen auf Kosten des Kreativ-Markt Standinhabers vornehmen lassen. e) Die Standeinrichtung ist nach Veranstaltungsende in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wiederherstellung und Neubeschaffung von beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenständen erfolgen nur durch den Veranstalter und auf Kosten des Kreativ-Markt Standinhabers. Es ist auf Klebebandrückstände an den Tischen ist zu achten (siehe Punkt 11.2). f) Elektronischen Geräte können nicht vom Veranstalter angemietet werden. 4.4 Nachtlager: a) Der Veranstalter stellt für Kreativ-Markt Stände im linken und rechten Seitenfoyer Lagerräumlichkeiten zur Verfügung, um Waren über Nacht einlagern zu können. b) Die Öffnungszeiten des Nachtlagers sind: 07.10.2022 von 20:00 bis 20.45 Uhr08.10.2022 von 09:00 bis 10:00 Uhr & 20:00 bis 20.45 Uhr09.10.2022 von 09:00 bis 10:00 Uhr c) Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zugang zum Nachtlager nicht möglich, in Notfällen kann der Veranstalter per Handy erreicht werden. Kontaktdaten werden im Vorfeld kommuniziert. d) Der Veranstalter haftet für weder für Schäden oder Diebstahl der eingelagerten, noch der nicht-eingelagerten Waren. 4.5 Regale: a) Die Regale sind Eigentum des Veranstalters (Animexx. e.V.). Diese werden den Kreativ-Markt Standinhabern kostenlos zur Verfügung gestellt und sind nach Veranstaltungsende unbeschädigt dem Veranstalter wieder zu überlassen. b) Das Regal dient als Rückwand und soll mit dem gegenüber angrenzenden/benachbarten Kreativ-Markt Stand gemeinsam benutzt werden. c) Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl an Regalen je nach Gesamtlänge des Kreativ-Markt Standes (oder nach Verfügbarkeit) anzupassen, um Behinderungen an benachbarten Ständen zu vermeiden. d) Zusätzliche Einlegeböden können gegen eine Gebühr von 20 Euro pro Einlegeboden angemietet werden. Dies muss in der Anmeldung vermerkt werden, der Veranstalter gewährleistet keine Verfügbarkeit weiterer Regalböden vor Ort. e) Sollte von einem Kreativ-Markt Stand kein Regal benötigt werden, kann dieses auf Wunsch abgebaut werden, sofern es von keinem anderen angrenzenden Kreativ-Markt Stand benötigt wird. Dies muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Connichi per E-Mail an kreativ-markt@connichi.de kommuniziert werden. 4.6 Stromanschlüsse: a) Wird eine Stromversorgung vor Ort benötigt muss diese spätestens vier Wochen vor Beginn der Connichi per E-Mail an kreativ-markt@connichi.de angefordert werden. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten von 100,- Euro (netto) werden dem Standinhaber nach Abspreche gesondert in Rechnung gestellt. b) Vor Ort benötigte Stromanschlüsse müssen beim technischen Ansprechpartner des Veranstaltungsortes angefordert werden. Die Kontaktinformationen werden den betreffenden Kreativ-Markt Standinhabern vor Ort schriftlich mitgeteilt. Dieser Vorgang läuft separat zu der unter 4.6.a genannten Stromversorgung und wird vom technischen Ansprechpartner des Veranstaltungsortes separat in Rechnung gestellt. c) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden welche durch die Benutzung der Strom-Anschlüsse entstehen könnten. d) Der Veranstalter stellt keine Verlängerungskabel oder Verteilersteckdosen zur Verfügung. e) Sollte es auf der Connichi zu Stromausfällen kommen, weil der Standbetreiber mehr Stromverbraucher angeschlossen hat als in der Bewerbung angegeben, werden dem Standbetreiber die dadurch verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Mindestens sind das 100,- Euro pro Stromausfall. 4.7 Internet: Der Veranstalter stellt vor Ort einen WLAN Internetzugang bereit und genehmigt den Einsatz von elektronischen Medien und Geräten (siehe Punkt 8), sofern sich der betreffende Kreativ-Markt Standinhaber spätestens vier Wochen vor Beginn der Connichi per E-Mail an kreativ-markt@connichi.de diesen anfordert, und die dadurch entstehenden Kosten von 100,- Euro (netto) fristgerecht beglichen wurden. Jegliche Haftung des Veranstalters für die technische Umsetzung eines Netzwerks, der Übertragungsqualität sowie Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit des vom Betreiber des Veranstaltungsortes verwalteten Internetanschlusses, ist ausgeschlossen und ist ohne vorherige Kommunikation nicht gestattet. 5. Miete und Zusatzkosten 5.1 Standmiete: Die Preise für die Miete eines Kreativ-Markt Standes und den Erwerb zusätzlicher Standhelfertickets sind auf dem Anmeldeformular gelistet. Die zu zahlende Gesamtsumme errechnet sich aus der Summe der gewünschten Einzelpositionen. 5.2 Zahlungen: a) Die Überweisung der zu zahlenden Gesamtsumme muss innerhalb der auf der Zulassungsbestätigung angegebenen Frist ohne Abzüge unter Angabe der Anmeldenummer und des Standnamens auf das auf der Zulassungsbestätigung angegebene Konto erfolgen. b) Der Kreativ-Markt Standinhaber verliert den Anspruch auf Teilnahme an der Connichi, wenn die Standmiete plus etwaige Kosten durch zusätzliche Leistungen auch nach einmaliger Mahnung nicht eingegangen ist. Auf seinen Standplatz rückt somit eine Person aus der Warteliste nach. 5.3 Kosten während der Veranstaltung: a) Sollten während der Veranstaltung Kosten entstehen, so sind diese in Summe direkt auf der Veranstaltung an den Veranstalter, oder innerhalb von 30 Tagen nach Veranstaltungsende auf das Konto des Veranstalters, zu entrichten. b) Bei Eintritt von Zahlungsverzügen nach der Veranstaltung sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. 6. Parken 6.1 Parken am Veranstaltungsgelände: a) Der Veranstalter stellt vor Ort die Möglichkeit bereit, Fahrzeuge kostenpflichtig abzustellen. Wird ein Parkplatz vor Ort benötigt, muss dieser spätestens vier Wochen vor Beginn der Connichi per E-Mail an kreativ-markt@connichi.de angefordert und die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 75,- Euro (netto) fristgerecht beglichen werden. b) Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten besteht kein Anrecht auf einen Parkplatz. Nachträglicher Bedarf vor Ort kann leider nicht berücksichtigt werden. c) Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden die während der Veranstaltung an Fahrzeugen der Händler/Aussteller entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters zurückzuführen sind. d) Öffentliche, von der Veranstaltung unabhängige, Parkflächen finden sich rund um den Veranstaltungsort, z.B. in der Heinemann- oder entlang der Friedrich-Ebert-Straße. e) Der Veranstalter behält sich vor das Anbieten von Parkplätzen bei zu geringer Nachfrage teilweise oder komplett ersatzlos einzustellen, dies wird mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung per Mail mitgeteilt. Bereits entrichtete Gebühren werden zurückbezahlt. 6.2 Be- und Entladen: a) Für das Be- und Entladen können die farblich markierten Flächen (Anhang Be- und Entladen) während der Auf- und Abbauzeiten 2 Stunden angefahren werden: Für Kreativ-Markt Stände im linken oder rechten Seitenfoyer: orange/pinke Fläche über die Friedrich-Ebert-Straße, Kreativ-Markt-Stände im Gartensaal: braune und grüne Fläche über die Heinemannstraße.Nach dem Ladevorgang sind diese Flächen umgehend wieder zu verlassen. Ab Freitag, dem 07.10.2022, darf dort ab 13 Uhr kein Fahrzeug mehr ohne Genehmigung parken. b) Der Veranstalter behält sich vor bei der Einfahrt eine Kaution in Höhe von 50,- Euro zu erheben. Ist ein Fahrzeug länger als 2 Stunden auf der Ladefläche geparkt, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung. c) Um den Be- und Entladevorgang zu optimieren ist den Anweisungen der diensthabenden Helfer der Ladezonen oder den speziell dafür eingesetzten Ordner Folge zu leisten. Rettungswege müssen frei gehalten werden. d) Wegen akuter Personengefährdung gilt im Innenhof Schrittgeschwindigkeit (max. 7km/h). e) Das Befahren und das Parken im Innenhof erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die an oder durch Fahrzeuge der Kreativ-Markt Standinhaber entstanden sind. f) Die Connichi haftet für keinerlei Schäden, die während des Be- und Entladens auf dem Veranstaltungsgelände an Fahrzeugen des Standbetreibers entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit seitens der Connichi zurückzuführen sind. 7. Einsatz elektrischer Medien und Geräte 7.1 Anmeldung: Der Einsatz von elektronischen Medien jeglicher Art (z.B. Laptop, Beamer) ist mit bei dem Veranstalter mit der Anmeldung vorher anzumelden. Änderungen müssen spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail beantragt worden sein. 7.2 GEMA: Standinhaber sind verpflichtet GEMA selbstständig anzumelden und Gebühren zu entrichten sofern er GEMA-pflichtige Medien einsetzt. Eine Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete GEMA Gebühren ist ausgeschlossen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://www.gema.de/. Kontaktadresse: www.gema.de/ oder GEMABezirksdirektion Nürnberg Postfach 91054990263 Nürnberg 7.3 Lautstärke: Durch Vorführungen o.ä. darf die Veranstaltungstätigkeit auf den umliegenden Ständen nicht beeinträchtigt werden. Lautsprecher müssen auf das Standinnere gerichtet sein. Der Veranstalter kann bei Verstößen gegen diese Regelung Abmahnungen aussprechen bis hin zur Sperrung des Stromes für diesen Stand. 7.4 Sicherheit: a) Am Stand betriebene elektrische Geräte müssen der jeweilsgültigen DGUV-V3 Norm entsprechen. b) Die Geräte dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt betrieben werden. c) Ohne Zustimmung des Veranstalters dürfen keine Haushaltsgeräte am Stand betrieben werden. Hiervon ausgenommen sind Lampen unter 100W und Ventilatoren. 7.5 Haftung: Für Schäden die durch vom Standbetreiber eingesetzten elektrischen Geräte entstehen, haftet der Standbetreiber, siehe 3.5. 8. Promotion-Aktionen und Werbung 8.1 Werben auf der Connichi: a) Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Veranstaltungsort unter Denkmalschutz steht. Daher ist das Anbringen von Werbemitteln innerhalb der eigenen Standfläche an Wandflächen, Säulen, Eingängen, Treppenhäuser, usw. untersagt. Es sollte zu diesem Zwecke ein geeigneter Ständer bzw. die vom Veranstalter gestellten Regale benutzt oder Schnüre zur Aufhängung gespannt werden. b) Außerhalb der eigenen Standfläche ist es untersagt, Banner/Aufsteller oder Werbemittel jeglicher Art (z.B. Poster, Flyer) zu zeigen, verteilen, positionieren, auszulegen oder anzubringen, sofern dies nicht vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart wurde. c) Das Aufstellen von Werbe- und Verkaufswagen, Bücherbussen etc. auf dem Veranstaltungsgelände ist nur gegen Gebühr und nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. d) Sollten die Umstände eine Beseitigung, bzw. Entsorgung von nicht abgesprochenen Werbemitteln nötig machen, so wird der Verursacher an die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe herangezogen. 8.2 Aktionen auf der Connichi: Empfänge, Vorträge, Pressekonferenzen, Diskussionsveranstaltungen und Gewinnspiele aller Art am Stand und auf dem Hallengelände im Allgemeinen sind untersagt und bedürfen für eine Ausnahme der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. 9. Verhalten auf der Connichi / Sicherheit 9.1 Hausrecht: Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten das während der Veranstaltung in den Eingangsbereichen ausgehängte Hausrecht und die Hinweise der Informationsbroschüre, die an der Kasse abgeholt werden kann. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf dem Rauch- und Alkoholverbot der Veranstaltung liegen. 9.2 Allgemeine Hinweise: a) Jeder Kreativ-Markt Standinhaber und seine Helfer sind für das Gelingen der Connichi mitverantwortlich. Handlungen, welche die Veranstaltung, die Besucher oder andere Stände in nicht vertretbarer Weise stören, behindern oder gefährden, sind daher zu unterlassen. Das für die Veranstaltung geltende Alkohol-, Rauch-, Waffen-, und Tierverbot gilt für alle auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Personen. b) Es gehört zu den Pflichten jedes Kreativ-Markt Standinhabers dabei mitzuwirken, dass Diebstähle weit möglichst verhindert und entdeckte Diebstähle strafrechtlich geahndet werden. Unabhängig davon wird der Veranstalter in diesen Fällen Strafverfahren einleiten. c) Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen seitens der Kreativ-Markt Standinhaber sind ohne Absprache mit dem Veranstalter und mit Einverständnis der aufgenommenen Person(en) nur zu privaten Zweck erlaubt. d) Herrenlose Taschen, Rucksäcke, etc. sind umgehend dem Veranstalter zu melden. e) Dem Kreativ-Markt Standinhaber und seinen Helfern ist der Aufenthalt an seinem Stand während der Nacht nicht gestattet. Die allgemeine Bewachung des gesamten Geländes übernimmt die Connichi ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Connichi zulässig. f) In einer Notfallsituation sind Kreativ-Markt Standinhaber und deren Helfer verpflichtet, den Weisungen des für die Sicherheit beauftragten Personals und den eintreffenden Rettungs- und Ordnungskräften unbedingt Folge zu leisten. g) Grob fahrlässiges Verhalten kann zu sofortigem Ausschluss der Veranstaltung führen. In diesem Falle erhält der Kreativ-Markt Standinhaber die von ihm entrichtete Standmiete und ggf. zusätzliche Kosten nicht zurück erstattet (siehe Punkt 3.5.c). h) Gemäß dem nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht auf freie Meinungsäußerung sind gewisse Störungen der Connichi auf begrenzte Zeit möglich und unvermeidbar. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch dem Kreativ-Markt Standinhaber entstehende Schäden. 9.3 Sicherheit vor Ort Die gewerbliche Sicherheitsaufsicht während der Veranstaltung geschieht in Zusammenarbeit mit: – protex – protex Group GmbHKölnische Str. 9-11, 34117 Kasselhttps://protex.de 9.4 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen und ein solches vertragswidriges Verhalten trotz Mahnung fortgesetzt, so kann der Veranstalter den betreffenden Kreativ-Markt Standinhaber nebst eventuellem Standhelfer von der Veranstaltung ausschließen, in besonders schweren Fällen auch von künftigen Veranstaltungen des Animexx. Dies gilt auch dann, wenn Gegenstände entgegen gesetzlichen Verboten ausgestellt werden oder Aussteller/Händler oder deren Mitarbeiter sich an der Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern. 10. Reinigung und Müllentsorgung 10.1 Reinigung der Gänge: Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge. 10.2 Reinigung der Stände: a) Die unter Punkt 4.3.a/b beschriebenen Standaufbauten werden in einem dokumentierten Zustand übergeben. Die Reinigung der Kreativ-Markt Stände obliegt den Standinhabern und ihren Helfern. b) Die Standinhaber werden zur Entsorgung des (in ihrem Bereich auf der Veranstaltung entstehenden) Altpapiers und Gemischtmülls herangezogen. Die Kosten sind in der Standmiete enthalten. c) Anfallender Restmüll kann in die vom Veranstalter gestellten Müllsäcke entsorgt werden. Diese können am Hinterhof bei den Containern abgestellt werden und werden vom Veranstalter entsorgt. Sollten die bereitgestellten Müllsäcke nicht ausreichen, so können beim Organisator weitere angefordert werden. Kartons sind Platz sparend zu zerkleinern oder zusammenzufalten. d) Sollte der Reinigungspflicht der Kreativ-Markt Stände nicht nachgekommen worden und/oder eine weitere Reinigung seitens des Veranstalters nötig sein (Müllsäcke wurden nicht entsorgt, Klebebandreste an den Tischen und/oder Wänden), behält sich der Veranstalter in schweren Fällen vor, den Inhabern der betreffenden Stände nach Ende der Veranstaltung eventuell angefallene Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. 11. Sonstiges/Hinweise 11.1 Besonderheiten einzelner Räume: a) Sollte der Kreativ-Markt Stand im linken oder rechten Seitenfoyer platziert werden ist zu beachten, dass dieser Bereich abends nicht verschlossen werden kann (es gibt einen Lagerraum für die Nacht, siehe Punkt 4.4, bitte dies bei der Standplanung beachten. Mitgebrachte Transportkisten und/oder Decken sind hilfreich). 12. Besondere Teilnahmebedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 12.1 Allgemeine Informationen Die Connichi 2022 findet nach den Vorgaben der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen in ihrer jeweils gültigen Fassung und unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen statt. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Hygieneregeln vor Ort kann zum Ausschluss vom weiteren Verlauf der Veranstaltung führen. Die Pflicht zur Zahlung der anfallenden Teilnahmegebühren bleibt in voller Höhe bestehen. 12.2 Zutritts- und Teilnahmevoraussetzungen Mit der Anmeldung für unsere Veranstaltung erklärt der Standinhaber verbindlich, sich an die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS CoV-2-Geschehen, sowie etwaige zusätzliche durch uns als Veranstalter erlassenen Vorgaben zu halten. Im Falle einer Nichtbeachtung kann der Standinhaber vor oder während der Veranstaltung jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Für alle Mitwirkende der Connichi (Organisatoren, Helfer, Vertragspartner, etc.) gelten auf dem gesamten Gelände die 2G-Regelungen. Das heißt, ein Zutritt zur Veranstaltung ist dem Standinhaber und – falls vorhanden – seinem Standhelfer nur gestattet, wenn sie einen wirksamen Nachweis darüber erbringen, dass sie genesen sind oder einen vollständigen Impfschutz besitzen. Sollte zusätzlich ein Testnachweis erbracht werden müssen, wird der Standinhaber darüber rechtzeitig vor der Veranstaltung informiert. Personen mit den typischen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns und akute Atemnot) einer Coronavirus-Infektion ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet. 12.3 Notwendigkeit der Kontaktnachverfolgung Nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung ist es erforderlich, dass wir von allen Teilnehmern Namen, Anschrift und Telefonnummer erheben, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Diese Daten sind bei der Anmeldung des Standinhabers und – falls vorhanden – seines Standhelfers anzugeben. 12.4 Stornierungen durch Veranstalter Sollte aufgrund behördlicher Vorgaben eine Maximalteilnehmerzahl für Veranstaltungen bestimmt oder geändert werden, behalten wir es uns vor, einen Teil der Anmeldungen zu stornieren. Im Rahmen der Stornierungen berücksichtigen wir die Reihenfolge der Standplatzauslosung und, falls notwendig, Datum und Uhrzeit der eingegangenen Bewerbungen. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung der bereits gezahlten Leistungen.